Generalversammlung

In der mindestens zweimal jährlich tagenden Generalversammlung sind die maßgeblichen Interessensgruppen vertreten, die in unterschiedlicher Anzahl ehrenamtliche Vertreterinnen bzw. Vertreter entsenden. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter werden durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister auf Vorschlag der entsendenden Vereinigungen für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt, Wiederbestellungen sind zulässig. Aus ihrem Kreis wählt die Generalversammlung eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.


Aufgaben der Generalversammlung sind insbesondere die Wahl des Kuratoriums, Nominierung und Bestellung der Beschwerdekommission und die Nominierung von Mitgliedern des Boards, die gemeinschaftlich mit Zweidrittelmehrheit zu erfolgen hat. Alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Anwesenheit von mindestens acht Mitgliedern.

Die Mitglieder der Generalversammlung sind:

Vertreter/innen, die durch den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen nominiert wurden

  • Mag. Bernhard Kaufmann
  • Dorothea Jandl, BA, MA

Vertreter/innen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH)

  • Kristina Kern, BA MA
  • Dipl.-Ing. Robert Schwarzl, BSc

Vertreter/innen der Österreichischen Universitätenkonferenz (UNIKO)

  • Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Doris Hattenberger (stv. Vorsitzende)
  • Dr. Mario Kostal

Vertreter/innen der Österreichischen Fachhochschulkonferenz (FHK)

  • Mag. Dr. Erich Brugger (Vorsitzender)
  • Mag.a Dr.in Doris Walter

Vertreter/innen der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK)

  • Martin Rummel
  • Dr.in Teresa Schön

Vertreter/innen der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen (RÖPH)

  • Ao.Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Beatrix Karl
  • HS-Prof Mag. Dr. Alfred Weinberger

Vertreter/innen des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

  • Mag.a Eva Erlinger-Schacherbauer
  • Mag. Elmar Pichl