Verfahren und Kriterien

Für die Durchführung der Verfahren hat die AQ Austria in der Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung verbindliche Verfahrensregeln und Entscheidungskriterien festgelegt.

Die Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2024 ist am 15.01.2025 in Kraft getreten. Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2024 bereits anhängige Verfahren gilt die Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2021 (gültig von 15. Juli 2021 bis 14. Jänner 2025).


Die Verfahrensregeln sind für die institutionelle Akkreditierung und die Programmakkreditierung nahezu identisch und entsprechen den Grundsätzen der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). Damit sichert die AQ Austria die internationale Anerkennung des österreichischen Qualitätssicherungssystems und unterstützt die internationale Anerkennung der Studiengänge.
 

Da die AQ Austria in Akkreditierungsverfahren behördlich tätig wird, sind außerdem die österreichischen Verwaltungsverfahrensvorschriften zu beachten.
 

Die Fachhochschule (bzw. die Fachhochschule in Gründung) reicht einen Antrag ein, der die Erfüllung der Kriterien dokumentiert. Nachdem die AQ Austria den Antrag auf seine Vollständigkeit und formale Korrektheit überprüft und gegebenenfalls einen Verbesserungsauftrag erteilt hat, benennt sie Gutachterinnen oder Gutachter, die die Hochschule und/oder den Studiengang/die Studiengänge begutachten. Das Board der AQ Austria entscheidet über die Vorgangsweise unter Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse des Antrags. Das Board der AQ Austria kann von einer Begutachtung absehen, ein Gutachten einholen oder eine Begutachtung mit Vor-Ort-Besuch beschließen. Darüber hinaus kann das Board der AQ Austria das Begutachtungsverfahren auf eine Auswahl von Kriterien gemäß §§ 15 fokussieren, wenn dies aus den spezifischen Anforderungen des Antrags ableitbar ist. Beschließt das Board der AQ Austria eine Vorgangsweise mit Einbeziehung von Gutachterinnen und/oder Gutachtern, hat es diese zu bestellen. Das Board der AQ Austria strebt mit der Bestellung von Gutachterinnen und/oder Gutachtern Diversität an und berücksichtigt in der Auswahl relevante Kompetenzfelder, entsprechend den Erfordernissen des Antrags und des Verfahrens. Die Gutachterinnen und Gutachter fertigen ein Gutachten an, das gemeinsam mit einer Stellungnahme der Hochschule Grundlage für die Akkreditierungsentscheidung durch das Board der AQ Austria ist. In seiner Entscheidung ist das Board weisungsfrei und unabhängig. Nach der Genehmigung des Akkreditierungsbescheides durch den zuständigen Minister/die zuständige Ministerin haben die AQ Austria und die Fachhochschule leicht zugänglich auf ihrer jeweiligen Website für die Dauer der Akkreditierung einen Ergebnisbericht zum Akkreditierungsverfahren zu veröffentlichen, der die Entscheidung samt Begründung und das Gutachten umfasst.